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Wann kann man eine Reise kostenlos stornieren?

Terror­an­schläge oder Zyka-Virus: Manch ein Urlauber möchte den einst „als schönste Zeit des Jahres“ geplanten Urlaub dann nicht am ursprüng­lichen Reiseziel verbringen. Kann man eine solche Reise dann stornieren, wenn das Land oder die Region in den Schlag­zeilen ist?

ln der Regel sind die Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes die Grundlage dafür, dass Urlauber eine geplanten Reisen in ein Land kostenfrei stornieren oder diese umbuchen dürfen, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.  Aber es müssen zu diesen Reisewar­nungen weitere Informa­tionen hinzukommen, die mit diesen zusammen eine "eindeutige Gefahrenlage" in einem Land belegen.

Erst wenn die Gefahren in einem Land ausreichend belegt sind, haben Reisende einen Anspruch auf die kostenfreie Stornierung ihres geplanten Urlaubs. Denn dann sie können sich auf den Umstand der "höheren Gewalt" berufen, nur er rechtfertigt kostenfreie Stornie­rungen.

Als "höhere Gewalt" gelten Ereignisse, die von außen kommen und in keinem betrieb­lichen Zusammenhang zum Reisever­an­stalter stehen.

Für Sorgen bei Urlaubern sorgt auch das Zika-Virus, dass sich in Mittel- und Südamerika immer weiter ausbreitet. Der Erreger steht im Verdacht, ungeborenen Kindern schwer zu schaden. Deshalb rät das Auswärtige Amt Schwangeren von Reisen in die betroffenen Länder ab. aber: Welche Rechte haben schwangere Urlaube­rinnen in der aktuellen Situation?

Viele große Reisever­an­stalter haben auf die Situation reagiert und schwangeren Frauen eine kostenlose Umbuchung angeboten. Hierbei handelt es sich um Angebote aus Kulanz. Fraglich ist aber, ob schwangere Urlaube­rinnen in der gegenwärtigen Situation auch einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ihrer Reise in betroffene Regionen haben.

Mehr dazu in diesem Podcast.

Rechts­gebiete
Reiserecht

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