ln der Regel sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes die Grundlage dafür, dass Urlauber eine geplanten Reisen in ein Land kostenfrei stornieren oder diese umbuchen dürfen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Aber es müssen zu diesen Reisewarnungen weitere Informationen hinzukommen, die mit diesen zusammen eine "eindeutige Gefahrenlage" in einem Land belegen.
Erst wenn die Gefahren in einem Land ausreichend belegt sind, haben Reisende einen Anspruch auf die kostenfreie Stornierung ihres geplanten Urlaubs. Denn dann sie können sich auf den Umstand der "höheren Gewalt" berufen, nur er rechtfertigt kostenfreie Stornierungen.
Als "höhere Gewalt" gelten Ereignisse, die von außen kommen und in keinem betrieblichen Zusammenhang zum Reiseveranstalter stehen.
Für Sorgen bei Urlaubern sorgt auch das Zika-Virus, dass sich in Mittel- und Südamerika immer weiter ausbreitet. Der Erreger steht im Verdacht, ungeborenen Kindern schwer zu schaden. Deshalb rät das Auswärtige Amt Schwangeren von Reisen in die betroffenen Länder ab. aber: Welche Rechte haben schwangere Urlauberinnen in der aktuellen Situation?
Viele große Reiseveranstalter haben auf die Situation reagiert und schwangeren Frauen eine kostenlose Umbuchung angeboten. Hierbei handelt es sich um Angebote aus Kulanz. Fraglich ist aber, ob schwangere Urlauberinnen in der gegenwärtigen Situation auch einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ihrer Reise in betroffene Regionen haben.
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