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Podcast: Vorzeitige Scheidung - Gründe für Antrag müssen beim anderen Partner liegen

Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahrs ausnahmsweise dann geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller … eine unzumutbare Härte“ darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des anderen Ehepartners liegen. In dem Fall lebte die Frau seit August 2023 von ihrem Mann getrennt. Von ihrem neuen Partner erwartet sie nun ein Kind. Sie beantragte Verfahrenskostenhilfe, da sie einen Scheidungsantrag stellen wollte. Ihre Schwangerschaft stelle für ihren Ehemann eine unzumutbare Härte dar,
argumentierte die Frau. Das Gericht sah dies allerdings anders, wie Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall berichtet.
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