Podcast

Podcast: Vorzeitige Scheidung - Gründe für Antrag müssen beim anderen Partner liegen

Eine Ehe kann vor Ablauf des Trennungsjahrs ausnahmsweise dann geschieden werden, wenn – wie es das Gesetz formuliert – „die Fortsetzung der Ehe für den Antrag­steller … eine unzumutbare Härte“ darstellen würde. Diese Gründe müssen in der Person des anderen Ehepartners liegen. In dem Fall lebte die Frau seit August 2023 von ihrem Mann getrennt. Von ihrem neuen Partner erwartet sie nun ein Kind. Sie beantragte Verfah­rens­kos­tenhilfe, da sie einen Scheidungs­antrag stellen wollte. Ihre Schwan­ger­schaft stelle für ihren Ehemann eine unzumutbare Härte dar,

argumen­tierte die Frau. Das Gericht sah dies allerdings anders, wie Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft über den Fall berichtet.

Podcast vom

Zurück