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Verletzungen beim Karnevalsumzug?
Der Rosenmontagszug ist der Höhepunkt einer jeden Karnevalssaison. Funkenmariechen tanzen, Umzugswagen mit Politisch-Satirischem rollen durch die Innenstadt – und es gibt Kamelle. 300 Tonnen Süßigkeiten, Stofftiere und sonstige Geschenke für die Menschenmassen am Straßenrand fliegen jährlich allein in Köln durch die Luft. Dabei kommt es immer mal wieder zu kleineren Verletzungen – und hin und wieder zu Gerichtsverhandlungen.
In der Vergangenheit haben die Richter Klagen von durch Kamelle verletzten Personen meist abgewiesen. So etwa am Amtsgericht Eschweiler im Jahr 1986: Der Kläger war mit einer Blume am Auge getroffen worden (AZ: 6 C 599/85). Oder am Amtsgericht Aachen 19 Jahre später. Damals klagte ein an der Stiern verletzter Mann - seine Wunde hatte er sich durch einen Pralinenkarton zugezogen, der von einem Karnevalswagen geflogen kam (AZ: 13 C 250/05).
Jüngst stärkte auch das Amtsgericht Köln die Rechte der Teilnehmer an Karnevalsumzügen (AZ: 123 C 254/10). Eine Frau hatte Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro verlangt, da sie eine Verletzung am Auge erlitt. Die Kölner Richter entschieden im Januar 2011: Zwar müssten die nötigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Verletzungen getroffen werden, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) festschreibt (§ 823). Allerdings beziehe sich das nicht auf jede Gefahr und müsse im Einzelfall beurteilt werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Hintergründen.
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