Podcast
Urlaub nach dem Tod - Erben steht Abgeltung zu
Der Fall: Ein Beamter verstirbt 2014, bevor er das Pensionsalter erreicht. Im Jahr 2013 hat er nur 12 und für das Jahr 2014 bis zu seinem Tod keinen Urlaubstag genommen. Seine Erben machen eine Urlaubsabgeltung für alle nicht genommenen Urlaubstage geltend. Der Arbeitgeber lehnt die Zahlung ab, weil ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht auf die Erben übergeht.
Das VG Karlsruhe differenziert: Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen eine Abgeltung des Urlaubs nach dem Tod nicht vor. Anders das Europäische Recht: Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat bereits am 12. Juni 2014 entschieden, dass es mit dem Europäischen Recht nicht vereinbar ist, wenn Urlaub nach dem Tode nicht abgegolten wird. Dies gilt auch für Beamte. Das Europäische Recht gewährt allerdings nur einen bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen. Nur für diese Zeit besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Erben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.
Podcast vom