Strafen beim Schwarz­fahren - Anzeige und Gefängnis?

Wer beim Schwarz­fahren in Bus oder Bahn erwischt wird, muss Geld zahlen– das erfahren zehntausende Deutsche jedes Jahr. Doch kann die sogenannte Beförderungs­er­schleichung noch ganz andere Folgen haben – bis hin zu einer Freiheits­strafe.

Dass die sogenannte Beförderungs­er­schleichung nicht nur Geld kostet und keine Ordnungs­wid­rigkeit wie etwa das Falsch­parken ist, wissen viele Menschen allerdings nicht. In Deutschland ist das vorsätzliche Schwarz­fahren eine Straftat, das so genannte „Erschleichen von Leistungen“, und im Strafge­setzbuch aufgeführt. „Ersttäter“ bittet die jeweilige Verkehrs­ge­sell­schaft zunächst meist „nur“ zur Kasse und zur Begleichung des erhöhten Beförderungs­entgelts.

Allerdings kann auch das erstmalige Schwarz­fahren zu einer Anzeige führen. Grundsätzlich kann jede Schwarzfahrt angezeigt werden. Das kann das betroffene Verkehrs­un­ter­nehmen selbst entscheiden. Hier gebe es Unterschiede. Einige Unternehmen würden eine ‚Null-Toleranz-Politik’ verfolgen, andere dagegen Strafanzeige erst bei Wieder­ho­lungstätern stellen.

Dass Schwarz­fahren generell erst beim dritten Mal des Erwischt­werdens zur Anzeige gebracht wird, ist ein weitver­breiteter Irrtum. Das kann zwar passieren, sicher können sich ticketlose Fahrgäste diesbezüglich aber nicht sein.

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