Podcast
Strafen beim Schwarzfahren - Anzeige und Gefängnis?
Dass die sogenannte Beförderungserschleichung nicht nur Geld kostet und keine Ordnungswidrigkeit wie etwa das Falschparken ist, wissen viele Menschen allerdings nicht. In Deutschland ist das vorsätzliche Schwarzfahren eine Straftat, das so genannte „Erschleichen von Leistungen“, und im Strafgesetzbuch aufgeführt. „Ersttäter“ bittet die jeweilige Verkehrsgesellschaft zunächst meist „nur“ zur Kasse und zur Begleichung des erhöhten Beförderungsentgelts.
Allerdings kann auch das erstmalige Schwarzfahren zu einer Anzeige führen. Grundsätzlich kann jede Schwarzfahrt angezeigt werden. Das kann das betroffene Verkehrsunternehmen selbst entscheiden. Hier gebe es Unterschiede. Einige Unternehmen würden eine ‚Null-Toleranz-Politik’ verfolgen, andere dagegen Strafanzeige erst bei Wiederholungstätern stellen.
Dass Schwarzfahren generell erst beim dritten Mal des Erwischtwerdens zur Anzeige gebracht wird, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Das kann zwar passieren, sicher können sich ticketlose Fahrgäste diesbezüglich aber nicht sein.
Podcast vom