Strafen bei Ladendiebstahl

Der eine oder andere Jugendliche hat im Laden schon einmal etwas mitgehen lassen. Ob als Mutprobe, wegen des Adrena­linkicks oder aus anderen Gründen: Ladendiebstahl ist kein Kavaliers­delikt, sondern eine Straftat. Immerhin entstehen deutschen Händlern pro Jahr rund zwei Milliarden Euro Schaden durch Ladendiebstahl.

Ob im Supermarkt, im Elektromarkt oder im Kaufhaus: Wird ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt, haben die Mitarbeiter beziehungsweise der Ladende­tektiv das Recht, die Taschen des Kunden zu kontrol­lieren. Bestätigt sich der Verdacht des Ladendieb­stahls, kann der Inhaber entscheiden, ob er Anzeige erstattet. Dies geschieht in den meisten Fällen.

Wenn der Inhaber eine Strafanzeige gegen den Ladendieb stellt, kann er gleich­zeitig einen Strafantrag stellen. Damit signalisiert er den Strafver­fol­gungsbehörden, dass er Ermitt­lungen aufnehmen und die Strafe verfolgen lassen möchte. Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Diebstahl von relativ gering­wertigen Gegenständen geht, deren Wert maximal 25 bis 30 Euro beträgt. Fehlt der Antrag, können die Behörden in diesen Fällen nicht aktiv werden. Geht es um höherwertige Gegenstände, genügt auch eine bloße Strafanzeige.

Welche Strafen für Ladendiebstahl möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Mehr Einzel­heiten dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

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