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Strafen bei Ladendiebstahl
Ob im Supermarkt, im Elektromarkt oder im Kaufhaus: Wird ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt, haben die Mitarbeiter beziehungsweise der Ladendetektiv das Recht, die Taschen des Kunden zu kontrollieren. Bestätigt sich der Verdacht des Ladendiebstahls, kann der Inhaber entscheiden, ob er Anzeige erstattet. Dies geschieht in den meisten Fällen.
Wenn der Inhaber eine Strafanzeige gegen den Ladendieb stellt, kann er gleichzeitig einen Strafantrag stellen. Damit signalisiert er den Strafverfolgungsbehörden, dass er Ermittlungen aufnehmen und die Strafe verfolgen lassen möchte. Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Diebstahl von relativ geringwertigen Gegenständen geht, deren Wert maximal 25 bis 30 Euro beträgt. Fehlt der Antrag, können die Behörden in diesen Fällen nicht aktiv werden. Geht es um höherwertige Gegenstände, genügt auch eine bloße Strafanzeige.
Welche Strafen für Ladendiebstahl möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Mehr Einzelheiten dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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