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Steuer­erklärung wird bald fällig - und kann sich lohnen

Andere sind nicht verpflichtet- wer trotzdem freiwillig eine Steuer­erklärung macht, bekommt womöglich Geld zurück.

Grundsätzlich muss jeder Steuer­pflichtige, der Einkünfte erzielt hat, für das betreffende Kalenderjahr eine Steuer­erklärung abgeben. Steuer­pflichtig ist jeder, der in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhält.

Wer selbständig ist, muss das Finanzamt über seine Einkünfte informieren und eine Einkom­men­steu­er­erklärung abgeben. Die entspre­chende Frist läuft bis Ende Mai des Folgejahres. Die zu zahlende Steuer müssen Selbständige nach § 37 Einkom­men­steu­er­gesetz (EStG) als Voraus­zahlung leisten. Wie hoch sie ausfällt, berechnet das Finanzamt auf Basis der Einkünfte aus dem jeweiligen Vorjahr.

"Nach dem sogenannten Alters­ein­künf­te­gesetz müssen seit dem 1. Januar 2005 auch Rentner eine Steuer­erklärung abgeben", sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Auch für das Jahr des Todes müsse eine Steuer­erklärung eingereicht werden - das müssen die Erben übernehmen.

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