Smart Repair – günstig ist nicht immer gut

Wer in letzter Zeit einen Unfall hatte, hat vielleicht schon von dem schönen Wörtchen „Smart Repair“ gehört. Im Kern bedeutet das: Ausbeulen statt austauschen - Reparaturen sind damit weniger aufwendig als herkömmliche Auto-Reparaturen und somit billiger. Geschädigte bei einem Unfall sollten sich aber nicht mit einer Minimal-Ausbes­serung zufrieden geben – sonst drohen später böse Überraschungen.

„Als Geschä­digter bei einem Unfall hat man Anspruch darauf, dass der Schaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachge­rechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es vor dem Unfall war“, rät die Deutsche Anwalt­auskunft. War beispielsweise der neue Kotflügel vor dem Unfall unbeschädigt und hat nun einen Kratzer, besteht ein Anspruch auf einen neuen Kotflügel ohne Kratzer und nicht auf einen solchen mit einem ausgebes­serten Kratzer. Denn dies ist gerade nicht die Wieder­her­stellung des Zustands vor dem Unfall. Die Grenze dessen, was vom Unfall­ver­ur­sacher an Wieder­gut­machung gefordert werden kann, liegt bei dem Betrag, den ein vernünftiger Mensch für die Wieder­her­stellung des ursprüng­lichen Zustands zahlt. Alles darüber hinaus ist nicht erforderlich und deshalb vom Unfall­ver­ur­sacher nicht zu zahlen.

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