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Sexuelle Belästigung während der tollen Tage?
Karneval ist eine besondere Situation, gerade im Rheinland. An Karneval herrscht hier eine sehr aufgelockerte Stimmung. Das wissen aber auch alle, die zum Beispiel zu Karnevalsfeiern gehen. Deshalb gilt auch der alte Spruch „Ein Bützchen in Ehren kann niemand verwehren“ im Karneval ganz besonders. Das Bützchen gehört zum Brauchtum und wer es als sexuelle Belästigung verstehen will, der geht am besten gar nicht in den Karneval.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Gespräch.
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