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Sexuelle Belästigung während der tollen Tage?

Karneval gilt als lockere Zeit. Da wird geschmust, geküsst und umarmt. Aber wo ist die Grenze? Wann wird etwa aus einer scheinbar harmlosen Knuddelei sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung fängt da an, wo jemand in die sexuelle Selbst­be­stimmung eines anderen Menschen eingreift. Das kann von einer einfachen Berührung reichen, die jemand nicht will, bis zu schweren Übergriffen, die in Sexualakte münden. Bei sexueller Belästigung ist entscheidend für die strafrechtliche Beurteilung, ob der „Empfänger“ einver­standen ist oder nicht. Sexuelle Belästigung ist nicht immer mit einem körperlichen Angriff verbunden. Unter den Begriff kann auch eine „verbale Anmache“ fallen.

Karneval ist eine besondere Situation, gerade im Rheinland. An Karneval herrscht hier eine sehr aufgelo­ckerte Stimmung. Das wissen aber auch alle, die zum Beispiel zu Karnevals­feiern gehen. Deshalb gilt auch der alte Spruch „Ein Bützchen in Ehren kann niemand verwehren“ im Karneval ganz besonders. Das Bützchen gehört zum Brauchtum und wer es als sexuelle Belästigung verstehen will, der geht am besten gar nicht in den Karneval.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft dazu im Gespräch.

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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