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Scheiden tut weh – Juristisches zur Trennung
Denn Geschiedene haben oft nicht nur ein heftiges Auf und Ab der Gefühle hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Dieses beginnt meist ganz klassisch damit, dass einer der Partner dem anderen eröffnet, sich trennen zu wollen und auszieht. Ab dem Zeitpunkt beginnt das Trennungsjahr, und erst wenn dieses abgelaufen ist, dürfen sich Eheleute scheiden lassen. Für schnellere Scheidungen muss es sehr gravierende Gründe geben.
Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Antrag an das Familiengericht leiten. Der andere bleibt dann oft ohne Beistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen. Es geht auch so, denken viele in dieser Situation, doch das ist manchmal ein fataler Irrtum.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Kosten für eine Scheidung nach Ansicht des Finanzgerichts Münster außergewöhnliche Belastungen sind und von der Steuer abgesetzt werden können. In dem Fall war es so, dass die Eheleute eine Scheidungsfolgenvereinbarung trafen. Damit erhielt die Frau die zweite Hälfte am gemeinsamen Grundstück. Sie verpflichtete sich, an den Ehemann einen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte sie dann die Kosten von Scheidungsprozesses und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Ausgleichszahlung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte eine Anerkennung jedoch ab mit dem Hinweis auf eine neue Regelung, nach der Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind. Das Gericht entschied jedoch anders. Mehr dazu in diesem Podcast.
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