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Recht auf Mietwagen bei unverschuldetem Autounfall?

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät und das Auto daraufhin nicht zu gebrauchen ist, hat während der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen. Ein Mietwagen wird immer so lange gestellt, so lange er erforderlich ist. Bezahlen muss ihn die Versicherung des Unfall­gegners. Dass Versiche­rungen nicht gerne zahlen, ist allgemein bekannt, sodass einige Vorgehens­weisen beachtet werden sollten. So muss die Versicherung beispielsweise nur dann ein Mietwagen zahlen, wenn das Auto des Geschädigten nach einem Unfall auch wirklich fahruntüchtig ist.

Einen Mietwa­gen­an­spruch haben Unfall­geschädigte nicht erst dann, wenn das eigene Auto in der Werkstatt repariert wird. Unfall­geschädigte können zunächst ein Sachverständigen­gut­achten einholen. Auch für diese Zeit steht ihm ein Mietwagen zu, allerdings sollte dieser Prozess nicht länger als eine Woche dauern.  Anschließend können Geschädigte sich ein bis zwei Tage Zeit nehmen, um zu überlegen, was mit dem Auto passieren soll, ob es etwa eine Neuanschaffung bedarf, oder aber eine Reparatur sinnvoller erscheint. Auch in dieser Zeit darf man einen Mietwagen fahren. Anschließend beginnt die Repara­turzeit. Wie lang es dauert ein Auto wieder in Stand zu setzen, hängt natürlich vom Einzelfall ab. So könne sich beispielsweise durch Liefer­schwie­rig­keiten von Ersatz­teilen der Zeitraum verlängern. In der gesamten Zeit des Repara­tur­vorgangs haben Unfall­geschädigte einen Anspruch auf einen Ersatz- also Mietwagen.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Haftungsrecht (freie Berufe) Versiche­rungsrecht

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