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Recht auf Mietwagen bei unverschuldetem Autounfall?
Einen Mietwagenanspruch haben Unfallgeschädigte nicht erst dann, wenn das eigene Auto in der Werkstatt repariert wird. Unfallgeschädigte können zunächst ein Sachverständigengutachten einholen. Auch für diese Zeit steht ihm ein Mietwagen zu, allerdings sollte dieser Prozess nicht länger als eine Woche dauern. Anschließend können Geschädigte sich ein bis zwei Tage Zeit nehmen, um zu überlegen, was mit dem Auto passieren soll, ob es etwa eine Neuanschaffung bedarf, oder aber eine Reparatur sinnvoller erscheint. Auch in dieser Zeit darf man einen Mietwagen fahren. Anschließend beginnt die Reparaturzeit. Wie lang es dauert ein Auto wieder in Stand zu setzen, hängt natürlich vom Einzelfall ab. So könne sich beispielsweise durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen der Zeitraum verlängern. In der gesamten Zeit des Reparaturvorgangs haben Unfallgeschädigte einen Anspruch auf einen Ersatz- also Mietwagen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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