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PokèmonGO - so gibt es keinen Ärger auf der Monsterjagd

Das Mobile-Spiel „PokèmonGo“ hat sich innerhalb weniger Tage zum Massen­phänomen entwickelt. In dem Spiel gehen Smartphone-Besitzer in der realen Welt auf die Jagd nach virtuellen Monstern, den Pokèmon. Der Spieler muss herumlaufen und die kleinen Monster einzufangen. Auf der Jagd nach den begehrten Pokèmon vergisst allerdings mancher Spieler einige Grundregeln des allgemeinen Zusammen­lebens.

Dazu gehört unter anderem:  Hausfrie­densbruch ist kein Kavaliers­delikt. Grundsätzlich können sich die im Spiel auffindbaren Pokèmon überall aufhalten, also auch auf Privat­grund­stücken. Doch nicht jeder Haus- oder Garten­be­sitzer möchte, dass jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt. Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfrie­dens­bruchs schuldig. Das ist keine Bagatelle und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Auch Pokémon-Jäger müssen das Hausrecht respek­tieren - von Kranken­häusern, Schulen und anderen öffent­lichen Einrich­tungen. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „PokèmonGo“ in ihren Räumlich­keiten untersagt. Auf entspre­chende Hinweise sollten Spieler achten und diese respek­tieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfrie­densbruch.

Prinzipiell ist es auch Monster­jägern nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrläs­sigkeit festge­stellt, zahlen die meisten Kaskover­si­che­rungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Zudem warnt die Deutsche Anwalt­auskunft: Nutzer der „PokemonGo“-App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutz­be­stim­mungen von „PokèmonGo“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identi­fi­zierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.

Weitere Einzel­heiten im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Straf- und Strafver­fah­rensrecht

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