Podcast
PokèmonGO - so gibt es keinen Ärger auf der Monsterjagd
Dazu gehört unter anderem: Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt. Grundsätzlich können sich die im Spiel auffindbaren Pokèmon überall aufhalten, also auch auf Privatgrundstücken. Doch nicht jeder Haus- oder Gartenbesitzer möchte, dass jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt. Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig. Das ist keine Bagatelle und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Auch Pokémon-Jäger müssen das Hausrecht respektieren - von Krankenhäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „PokèmonGo“ in ihren Räumlichkeiten untersagt. Auf entsprechende Hinweise sollten Spieler achten und diese respektieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Prinzipiell ist es auch Monsterjägern nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, zahlen die meisten Kaskoversicherungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Zudem warnt die Deutsche Anwaltauskunft: Nutzer der „PokemonGo“-App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutzbestimmungen von „PokèmonGo“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.
Weitere Einzelheiten im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Podcast vom