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PokèmonGO - so gibt es keinen Ärger auf der Monsterjagd

Dazu gehört unter anderem:  Hausfrie­densbruch ist kein Kavaliers­delikt. Grundsätzlich können sich die im Spiel auffindbaren Pokèmon überall aufhalten, also auch auf Privat­grund­stücken. Doch nicht jeder Haus- oder Garten­be­sitzer möchte, dass jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt. Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfrie­dens­bruchs schuldig. Das ist keine Bagatelle und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Auch Pokémon-Jäger müssen das Hausrecht respek­tieren - von Kranken­häusern, Schulen und anderen öffent­lichen Einrich­tungen. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „PokèmonGo“ in ihren Räumlich­keiten untersagt. Auf entspre­chende Hinweise sollten Spieler achten und diese respek­tieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfrie­densbruch.

Prinzipiell ist es auch Monster­jägern nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrläs­sigkeit festge­stellt, zahlen die meisten Kaskover­si­che­rungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Zudem warnt die Deutsche Anwalt­auskunft: Nutzer der „PokemonGo“-App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutz­be­stim­mungen von „PokèmonGo“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identi­fi­zierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.

Weitere Einzel­heiten im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

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