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Podcast: Zweckentfremdungsverbot - Stewardess darf Wohnung an Touristen vermieten
Mit Verboten versuchen viele Städte die Untervermietung von Wohnungen an Touristen zu verhindern. Eine Flugbegleiterin darf nach einem Urteil ihre Wohnung trotzdem anbieten, da sie dem Wohnungsmarkt sowieso fehle.
Der Wohnungsmarkt in München ist angespannt. Unter anderem damit teils dringend benötigter Wohnraum nicht auch noch zu Ferienapartments umgewandelt wird, hat die Stadt München ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot erlassen. Doch das gilt nicht immer, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast des Rechtsportals.
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