Grundsätzlich kann man immer vom Reisevertrag zurück treten, stornieren und die Reise nicht antreten. Die Frage: Welche Kosten werden dafür fällig. Der Reiseveranstalter kann eine Entschädigung fordern. Die genaue Höhe der Entschädigung ist im Reisevertrag festgelegt und üblicherweise in den "Allgemeinen Reisebedingungen" zu finden. Aber es gibt Ausnahmen – in Katastrophenfällen oder bei politischen Unruhen.