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Podcast: Scheinselbstständigkeit eines Kurierfahrers

Es gibt immer mehr Kurierdienste. Dabei stellt sich die Frage auf welcher sozialversicherungsrechtlichen Grundlage die Fahrer beschäftigt sind. Sind sie selbstständig, weil sie etwa ihr eigenes Fahrzeug nutzen? Oder sind sie doch abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Das Recht schert sich schließlich nicht darum, was zwischen den Fahrer und dem Transportunternehmen vereinbart wurde.
In einem Fall, den das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, war ein Kurierfahrer abhängig beschäftigt. Das Transportunternehmen musste daher die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzahlen.
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ dazu im Podcast.
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