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Podcast: Schadens­ersatz für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

Wer versehentlich auf der Jagd einen Jagdhund erschießt, kann schadens­er­satz­pflichtig sein. Wenn der Jäger vor dem Schuss einen zuvor wahrge­nommenen Jagdhund nicht mehr sieht, darf er nicht noch schießen in dem Glauben, es werde schon alles gut sein. Der Hund könnte sich in der Schussbahn befinden und von dem Wild verdeckt sein. Genau so war es diesem Fall, den das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main zu entscheiden hatte.

Über die Konsequenzen daraus berichtet Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft in diesem Podcast.

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