Podcast: Polizistin im Dienst in Musikvideo – Anspruch auf Entschädigung

Auf einer Demons­tration wird viel gefilmt. Dabei dürfen auch Polizei­beamte aufgenommen werden. Ein Polizei­einsatz darf also aufgezeichnet werden. Das bedingt das Informa­ti­ons­in­teresse der Öffentlichkeit. Aber - werden diese Aufnahmen kommerziell genutzt, wird das Persönlichkeitsrecht der Beamten verletzt. Auch wenn die Beamtin nur kurz in einem Musikvideo auftauchte - das Oberlan­des­gericht Frankfurt ihr eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft dazu im Podcast.

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