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Podcast: Polizistin im Dienst in Musikvideo – Anspruch auf Entschädigung
Auf einer Demonstration wird viel gefilmt. Dabei dürfen auch Polizeibeamte aufgenommen werden. Ein Polizeieinsatz darf also aufgezeichnet werden. Das bedingt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Aber - werden diese Aufnahmen kommerziell genutzt, wird das Persönlichkeitsrecht der Beamten verletzt. Auch wenn die Beamtin nur kurz in einem Musikvideo auftauchte - das Oberlandesgericht Frankfurt ihr eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zu.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu im Podcast.
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