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Podcast: Hohe Anforde­rungen an Nachweis von Überstunden

Digitale Arbeits­zeit­auf­zeich­nungen – etwa die Daten eines Tachographen – können im Überstun­den­prozess von beiden Parteien herangezogen werden, so das Landes­ar­beits­gericht Köln. Auch wenn diese Aufzeich­nungen in erster Linie dem Arbeits­schutz dienen, können sie im Streit bei der entspre­chenden Bezahlung eine wesentliche Grundlage zur Rekonstruktion tatsäch­licher Arbeits­zeiten bilden.

 

Handschriftliche Notizen allein reichen nicht, selbst wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Zeiter­fassung existiert. In diesem Fall stritt ein LKW-Fahrer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber unter anderem um die Vergütung von Überstunden. Der Arbeit­nehmer legte handschriftliche Aufzeich­nungen vor und argumen­tierte, dass allein die Fahrtdistanz von Touren nach Paris die Leistung von Mehrarbeit notwendig gemacht habe. Der Arbeitgeber hingegen berief sich auf die Daten des im LKW instal­lierten Tachographen, aus denen sich keine Überstunden ergaben.

 

Rechts­anwalt Swen Walentowski im Podcast des Rechts­portals anwalt­auskunft.de mit den Hinter­gründen.

 

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