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Podcast: „Gender Pay Gap“ – wie wehre ich mich gegen ungleiche Bezahlung?
Die Debatte um gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist ein Dauerbrenner. Vor allem Frauen in Führungspositionen kämpfen häufig mit dem „Gender Pay Gap“. Doch was passiert, wenn Unternehmen ihre Gehaltstabellen intransparent gestalten? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gibt Einblicke in den rechtlichen Umgang mit Entgeltdiskriminierung und stellt klare Anforderungen an die Beweislast.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 entschieden: Eine Arbeitnehmerin der dritten Führungsebene eines Unternehmens im Großraum Stuttgart bekommt mehr Geld. Sie hatte unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz auf eine höhere Vergütung geklagt. Das Gericht sprach ihr für die Jahre 2018 bis 2022 eine Differenzzahlung von rund 130.000 Euro brutto zu - ein Teilbetrag der ursprünglich geforderten rund 420.000 Euro brutto.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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