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Podcast: Entschä­digung nach Geschlech­ter­dis­kri­mi­nierung bei Bewerbung über eBay–Kleinan­zeigen

Mittlerweile dürfte sich herumge­sprochen haben: Schreibt man als Arbeitgeber Stellen geschlechts­spe­zifisch und nicht geschlechts­neutral aus, können Diskri­mi­nierte eine Entschädigung verlangen – in der Regel das Dreifache des möglichen Brutto­mo­nats­gehalts. Wer nur eine „Sekretärin“ sucht, diskri­miniert. Dies gilt auch, wenn die Bewerbung und Nachfragen über die Chat-Funktion bei eBay-Kleinan­zeigen laufen, so das Landes­ar­beits­gericht Schleswig-Holstein.

 

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft dazu im Podcast

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