Podcast: Ein Gesund­heits­produkt kann wirken – irreführende Werbung?

Irreführende Werbung gibt es auch im Gesund­heits­bereich. Es gelten deshalb besondere strenge Regeln, ganz im Sinne des Gesund­heits­schutzes. Darf ein Anbieter von Gesund­heits­pro­dukten damit werben, dass eine gesund­heitsfördernde Wirkung eintreten „kann“? Schon dann liegt eine irreführende gesund­heits­be­zogene Werbung vor. „Kann“-Aussagen und solche in der Möglichkeitsform suggerieren aus Verbrau­chersicht, dass bestimmte Wirkungen auch tatsächlich eintreten, entschied das Oberlan­des­gericht Hamm.

 

Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft

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