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Podcast: EC-Karte geklaut und PIN verschlüsselt – wer haftet?

Seine EC- oder Kredit­karten darf man nicht gemeinsam mit der entspre­chenden PIN aufbewahren. Heben Unbefugte mit der Karte Geld ab, hat man dann keinen Regress­an­spruch gegen die Bank. Was ist aber, wenn die PIN verschlüsselt notiert wurde? Wenn sie gut verschlüsselt ist, hat man Anspruch auf Regress, so das Amtsgericht München.

 

Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwalt­auskunft.de“ erläutert die Hinter­gründe in diesem Podcast.

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