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Podcast: OLG Köln ermöglicht Wohnmobil als Hotelersatz

Eine Familie erleidet einen Wasser­schaden in ihrem Haus und muss sich vorüber­gehend eine andere Unterkunft suchen. Statt in ein herkömm­liches Hotel zu gehen, mietet sie sich ein Wohnmobil, um flexibel zu bleiben und ihren gewohnten Lebensstil so weit wie möglich beizube­halten. Die Versicherung sah dies anders – der Fall landete vor dem Oberlan­des­gericht (OLG) Köln. Und die Richter entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als Kosten einer hotelmäßigen Unterbringung zu erstatten sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versiche­rungs­falles unbewohnbar ist.

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