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Podcast: OLG Köln ermöglicht Wohnmobil als Hotelersatz

Eine Familie erleidet einen Wasserschaden in ihrem Haus und muss sich vorübergehend eine andere Unterkunft suchen. Statt in ein herkömmliches Hotel zu gehen, mietet sie sich ein Wohnmobil, um flexibel zu bleiben und ihren gewohnten Lebensstil so weit wie möglich beizubehalten. Die Versicherung sah dies anders – der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Und die Richter entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als Kosten einer hotelmäßigen Unterbringung zu erstatten sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar ist.
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