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Nicknames bei Facebook verboten?

Wer bei Facebook ein Pseudonym verwendet, wird unter Umständen gelöscht – von Facebook selbst. Denn hier herrscht Klarna­men­pflicht. In Deutschland werden weiterhin Accounts gesperrt und seit Jahren regt sich Widerstand. Offiziell begründet Facebook die Klarna­men­pflicht damit, dass es zur Sicherheit der Community beitrage, wenn Nutzer ihren echten Namen angeben. Denn sie würden besonnener agieren und in ihren Beiträgen seltener ausfallend werden.

Kritiker dieses Vorgehens vermuten dagegen ganz andere Motive. Gerade in Verbindung etwa mit Kredit­karten und Payback-Systemen, ließen sich eine ganze Menge an Informa­tionen zum Kaufver­halten der Nutzer heraus­finden und gezielter zugeschnittene Anzeigen verkaufen, so die Kritik.

Immerhin hat das Unternehmen jüngst kleine Zugeständnisse gemacht. Denn Künstlernamen will Facebook künftig zulassen. In den USA gab es darüber vergangenes Jahr mit Drag Queens Streit. Nachdem Facebook zig Accounts sperrte, entschuldigte sich Facebook-Manager Chris Cox schließlich und sicherte zu, dass mit Künstlernamen versehen Accounts aktiv bleiben dürfen.

Die Klarna­men­pflicht verstößt aber gegen deutsches Recht. Denn das Teleme­di­en­gesetz erlaube es, Angebote wie Facebook auch anonym beziehungsweise unter der Verwendung eines Pseudonyms zu nutzen.

Mehr dazu in diesem Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
IT-Recht

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