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Nicknames bei Facebook verboten?
Kritiker dieses Vorgehens vermuten dagegen ganz andere Motive. Gerade in Verbindung etwa mit Kreditkarten und Payback-Systemen, ließen sich eine ganze Menge an Informationen zum Kaufverhalten der Nutzer herausfinden und gezielter zugeschnittene Anzeigen verkaufen, so die Kritik.
Immerhin hat das Unternehmen jüngst kleine Zugeständnisse gemacht. Denn Künstlernamen will Facebook künftig zulassen. In den USA gab es darüber vergangenes Jahr mit Drag Queens Streit. Nachdem Facebook zig Accounts sperrte, entschuldigte sich Facebook-Manager Chris Cox schließlich und sicherte zu, dass mit Künstlernamen versehen Accounts aktiv bleiben dürfen.
Die Klarnamenpflicht verstößt aber gegen deutsches Recht. Denn das Telemediengesetz erlaube es, Angebote wie Facebook auch anonym beziehungsweise unter der Verwendung eines Pseudonyms zu nutzen.
Mehr dazu in diesem Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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