Nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften

Berlin ist nicht nur die Hauptstadt der Allein­er­zie­henden, sondern auch derjenigen, die mit Kindern, aber ohne Trauschein zusammen leben. 23 Prozent der Berliner Paare mit Kindern führen eine „wilde“ Ehe, wie Zahlen des Mikrozensus 2013 verdeut­lichen, die das Statis­tische Bundesamt im Oktober präsentiert hat. Die Statistik bestätigt einen Trend und eine Realität, die verschiedene Lebens­formen und nicht nur die Ehe kennt. Dass diese immer weniger Anhänger findet, zeigt etwa eine Umfrage des Bundes­in­stituts für Bevölkerungs­for­schung von 2012. Ihr zu Folge lehnen 35 Prozent der Befragten zwischen 20 und 39 Jahren die Ehe als überholt ab.

Bundesweit leben fast drei Millionen Paare ohne Trauschein zusammen, häufig auch mit Kindern.

Doch nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften sind der Ehe rechtlich nicht gleich­ge­stellt. Das bringt nicht nur im Alltag Nachteile mit sich, sondern vor allem dann, wenn sich ein unverhei­ratetes Paar trennt. Denn die ehemaligen Partner haben kaum Ansprüche gegeneinander.

Doch diese Wirklichkeit blendet das deutsche Recht bislang aus und spricht nur selten über nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften. Rechtlich definiert sind diese Verbin­dungen nicht.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Einzel­heiten zu diesem Thema im Podcast.

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