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Nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften

Bundesweit leben fast drei Millionen Paare ohne Trauschein zusammen, häufig auch mit Kindern.

Doch nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften sind der Ehe rechtlich nicht gleich­ge­stellt. Das bringt nicht nur im Alltag Nachteile mit sich, sondern vor allem dann, wenn sich ein unverhei­ratetes Paar trennt. Denn die ehemaligen Partner haben kaum Ansprüche gegeneinander.

Doch diese Wirklichkeit blendet das deutsche Recht bislang aus und spricht nur selten über nichteheliche Lebens­ge­mein­schaften. Rechtlich definiert sind diese Verbin­dungen nicht.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Einzel­heiten zu diesem Thema im Podcast.

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