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Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bundesweit leben fast drei Millionen Paare ohne Trauschein zusammen, häufig auch mit Kindern.
Doch nichteheliche Lebensgemeinschaften sind der Ehe rechtlich nicht gleichgestellt. Das bringt nicht nur im Alltag Nachteile mit sich, sondern vor allem dann, wenn sich ein unverheiratetes Paar trennt. Denn die ehemaligen Partner haben kaum Ansprüche gegeneinander.
Doch diese Wirklichkeit blendet das deutsche Recht bislang aus und spricht nur selten über nichteheliche Lebensgemeinschaften. Rechtlich definiert sind diese Verbindungen nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Einzelheiten zu diesem Thema im Podcast.
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