In vielen Versicherungsverträgen ist geregelt, wann die Versicherung nicht zahlen muss – beispielsweise bei sogenannten Obliegenheitsverletzungen. Gemeint sind damit falsche Angaben wie Unfallflucht und Nachtrunk. Den Schaden muss der Betroffene dann aus eigener Tasche bezahlen. Mehr dazu jetzt.