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Müssen Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen?

Kleinen Kindern macht es oft Spaß, sich nützlich zu machen und ihren Eltern bei der Hausarbeit zu helfen. Aber dieses Interesse lässt oft nach, wenn die Kinder älter werden. Daher dürften die Streitig­keiten zwischen Teenagern und ihren Eltern über ihr unaufgeräumtes Zimmer zu den klassischen und häufigsten Konflikten in Familien gehören.

Von solchen Ausein­an­der­set­zungen lassen sich viele Eltern aber nicht davon abhalten, ihre Kinder in die Hausarbeit einzubinden und ihnen Aufgaben im Haushalt zu geben. Dabei sollten Eltern einige pädagogische Regeln beachten. Doch nicht nur die Pädagogik, sondern auch das Recht kann nützliche Hinweise geben, wie die Mithilfe von Kindern und Jugend­lichen aussehen kann.

Dabei lohnt zunächst ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Denn dieses legt in dem wenig bekannten und für viele wohl überraschenden§ 1619 fest, dass Kinder und Jugendliche dazu verpflichtet sind, ihren Eltern bei der Hausarbeit zu helfen.

Solange ein Kind bei seinen Eltern wohnt und von diesen unterhalten wird, muss es „..in einer seinen Kräften und seiner Lebens­stellung entspre­chenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste" leisten, heißt es in dem nur wenige Zeilen umfassenden Paragraphen. Das schließt auch die Pflicht des Kindes zur Mithilfe im Geschäft, in der Gaststätte oder dem Bauernhof der Eltern ein.

Diese famili­en­rechtliche Dienst­leis­tungs­pflicht gilt für alle Kinder, die noch zu Hause wohnen - selbst wenn sie bereits verheiratet oder volljährig sind. Erst wenn die Kinder aus dem Elternhaus ausziehen, endet diese Pflicht.

Das BGB sagt nichts darüber aus, wie lange Kinder und Jugendliche etwa im Haushalt helfen sollen, es gibt dazu keine verbind­lichen Regeln.

Mehr Informa­tionen dazu mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft in diesem Podcast.

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