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Muss man seine Wohnungstür zweimal abschließen, damit die Versicherung zahlt?
Allerdings haben sich die Bedingungen, zu denen die Versicherung zahlt, in den letzten Jahren gewandelt. Bis zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 erhielt der Versicherungsnehmer entweder die volle Erstattung oder – bei Fehlverhalten – gar nichts. Heute ist die Regelung differenzierter: Das Gesetz sieht vor, dass die Leistung je nach Fehlverhalten des Versicherungsnehmers gekürzt wird.
Wann beginnt das Fehlverhalten? Dazu gehört, dass man seine Wohnungstür abschließt oder Fenster verriegelt, wenn man länger abwesend ist. Beim kurzen Gang zum Bäcker um die Ecke ist dies wohl nicht erforderlich.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Deutschen Anwaltsauskunft die Einzelheiten.
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