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Muss man seine Wohnungstür zweimal abschließen, damit die Versicherung zahlt?

Allerdings haben sich die Bedingungen, zu denen die Versicherung zahlt, in den letzten Jahren gewandelt. Bis zur Reform des Versiche­rungs­ver­trags­ge­setzes im Jahr 2008 erhielt der Versiche­rungs­nehmer entweder die volle Erstattung oder – bei Fehlver­halten – gar nichts. Heute ist die Regelung differen­zierter: Das Gesetz sieht vor, dass die Leistung je nach Fehlver­halten des Versiche­rungs­nehmers gekürzt wird.

Wann beginnt das Fehlver­halten? Dazu gehört, dass man seine Wohnungstür abschließt oder Fenster verriegelt, wenn man länger abwesend ist. Beim kurzen Gang zum Bäcker um die Ecke ist dies wohl nicht erforderlich.

Rechts­anwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Deutschen Anwalts­auskunft die Einzel­heiten.

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