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Motorräder dürfen im Stau nicht überholen

Motorrad­fahrer, die im Stau auf der Autobahn oder an einer roten Ampel wartende Autos überholen, riskieren ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg. Ob es sich beim Überholen und Durchschlängeln von wartenden Autos um einen unzulässigen Überhol­vorgang handelt, ist in der Straßen­ver­kehrs­ordnung zwar nicht explizit geregelt. Dennoch ist dieses von vielen Autofahrern häufig registrierte Verhalten von Zweirädern nicht erlaubt.

Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden, weshalb Motorrad­fahrer rechtlich unproble­matisch nur auf der ganz linken Spur fahren dürften. Dem steht allerdings eine andere Regel entgegen. Beim Überholen muss der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen einen Meter betragen. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorrad­fahrer ein Ding der Unmöglichkeit.

Die gleichen Regeln gelten auch an roten Ampeln, wobei es eine Ausnah­me­vor­schrift in der Straßen­ver­kehrs­ordnung für Fahrrad- und Mofafahrer gibt. Sie dürfen rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist und mit mäßiger Geschwin­digkeit und besonderer Vorsicht überholt wird.

Motorrad­fahrern, die das Überhol­verbot missachten, drohen indes hohe Strafen. Im Bußgeld­katalog sind für verschiedene Überholvorgänge verschiedene Strafen festge­schrieben. Beispielsweise kostet das Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro – und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.

Mehr dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft

Rechts­gebiete
Verkehrsrecht

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