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Mehr Hartz4 bei Untergewicht

Bei krankheits­be­dingtem Untergewicht kann der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen höher sein. So entschied das Sozial­gericht Aurich.

In dem Fall litt ein Mann an einer chronischen Erkrankung. Sie führt dazu, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Meter nur noch knapp 50 Kilo wog.

Er benötigte eine besondere und kosten­auf­wendige Ernährung. Das  zuständige Jobcenter wollte dazu aber keine höheren Leistungen bewilligen.

Dagegen klagte er - und hatte Erfolg. Wer aus medizi­nischen Gründen eine kosten­auf­wendige Ernährung benötige, könne diesen Mehrbedarf auch gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Der Anspruch sei daher berechtigt. Dabei sei pro Monat ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbe­darfsstufe zu gewähren.

Einzel­heiten dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Sozial­hil­ferecht Sozialrecht

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