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Mehr Hartz4 bei Untergewicht
In dem Fall litt ein Mann an einer chronischen Erkrankung. Sie führt dazu, dass er bei einer Körpergröße von 1,78 Meter nur noch knapp 50 Kilo wog.
Er benötigte eine besondere und kostenaufwendige Ernährung. Das zuständige Jobcenter wollte dazu aber keine höheren Leistungen bewilligen.
Dagegen klagte er - und hatte Erfolg. Wer aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötige, könne diesen Mehrbedarf auch gegenüber dem Jobcenter geltend machen. Der Anspruch sei daher berechtigt. Dabei sei pro Monat ein Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe zu gewähren.
Einzelheiten dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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