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Lottogewinne müssen nicht versteuert werden

Es ist verlockend: Auf einem Zettel ein paar Zahlen ankreuzen, einen kleinen Einsatz zahlen und mit etwas Glück Millionen Euro gewinnen. Und: Wer aus Zufall oder Glück Geld gewinnt – wie es beim Lotto der Fall ist –, muss den Gewinn nicht versteuern. Spielgewinne sind steuerfrei, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft. Dazu zählen Wettgewinne und Gewinne aus Lotterien. „Voraus­setzung dafür ist, dass kein Leistungs- und Gegenleis­tungs­ver­hältnis zwischen dem Spieler und demjenigen besteht, der das Geld zahlt“, fügt Walentowski hinzu.

Wann die Gewinne steuerfrei sind, wird besonders dann deutlich, wenn man solche Fälle betrachtet, in denen Spielgewinne doch versteuert werden müssen. Der Bundes­fi­nanzhof (BFH) entschied: Preisgelder aus Pokertur­nieren müssen nicht als reine Gewinne versteuert werden. Wohl aber als Einkünfte aus einem Gewerbe­betrieb. Denn bei einem Pokerturnier in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha“ geht es den Richtern zufolge keineswegs nur um Zufall und Glück, es spielen auch Geschick­lichkeit und Erfahrung eine Rolle.

Wichtig ist allerdings: Wer das gewonnene Geld anlegt – egal, ob man es durch eigene Leistung oder als Lottogewinn erhalten hat – muss im Rahmen der Geldanlage möglicherweise Steuern zahlen.

Mehr dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Steuerrecht

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