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Liebe in der Öffentlichkeit
Umfragen zufolge lehnt nur eine Minderheit der Bundesbürger ein Schäferstündchen im Freien ab.
Dabei müssten sie zumindest rechtlich gesehen nicht auf dieses Vergnügen verzichten. Denn Liebe in der Natur, aber auch im Auto oder an anderen öffentlichen Orten, ist nicht immer ein strafwürdiges Delikt. Wenn sich zum Beispiel ein Paar im Wald lieben will und sich in ein Dickicht verzieht, um vor den Blicken anderer geschützt zu sein, ist ihre sexuelle Handlung nicht strafbar.
Ähnlich sieht es aus, wenn ein Paar Sex in einem Auto hat, das auf einem einsamen Parkplatz steht und die beiden zum Beispiel auch noch die Scheiben des Wagens verhängt haben. Selbst wenn dann zufällig jemand vorbeikommt und bemerkt, was die beiden gerade machen – belangt werden können sie nicht.
Übrigens ist allein das Nacktsein im Auto ebenfalls nicht per se ein Grund für eine Strafe. Kritisch wird es erst, wenn sich die Allgemeinheit daran stört, ein Fahrer etwa nackt aus seinem Auto steigt, dabei von anderen gesehen und deshalb angezeigt wird.
Einzelheiten von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft in diesem Podcast.
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