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Lästern über den Chef kann die Kündigung bedeuten
Doch auch wenn viele Arbeitnehmer das Klatschen als selbstverständlich betrachten – fraglich ist, ob es auch klug ist. Denn das abfällige Sprechen über andere kann unliebsame Folgen mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn man schlecht über den eigenen Chef redet.
Wer über den Arbeitgeber lästert, begeht diesem gegenüber eine Pflichtverletzung. Je schwerwiegender diese ist, desto eher muss ein lästernder Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer seinen Chef an einem öffentlichen Ort, etwa in der Betriebskantine und vor vielen Kollegen verspottet, verletzt seine Pflichten gegenüber dem Chef in schwerwiegender Weise. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann dieser zu harten Sanktionen greifen und den Beschäftigten abmahnen oder sogar kündigen.
Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht nur lästert, sondern den Chef beschimpft. Unter die Beleidigungen, die zu einer Kündigung führen können, fallen beispielsweise grobe Kraftausdrücke.
Mehr dazu im Podcast mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
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