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Lästern über den Chef kann die Kündigung bedeuten

Klatsch und Tratsch gibt es wohl in jedem Betrieb. Das ist meistens auch harmlos - wenn man dabei einige Grenzen einhält. Aufpassen sollte man aber in jedem Fall, über wen man lästert. Vorsicht geboten ist vor allem dann, wenn man über den Arbeitgeber herzieht.

Doch auch wenn viele Arbeit­nehmer das Klatschen als selbst­ver­ständlich betrachten – fraglich ist, ob es auch klug ist. Denn das abfällige Sprechen über andere kann unliebsame Folgen mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn man schlecht über den eigenen Chef redet.

Wer über den Arbeitgeber lästert, begeht diesem gegenüber eine Pflicht­ver­letzung. Je schwer­wie­gender diese ist, desto eher muss ein lästernder Arbeit­nehmer mit arbeits­recht­lichen Konsequenzen rechnen.

Wer seinen Chef an einem öffent­lichen Ort, etwa in der Betriebs­kantine und vor vielen Kollegen verspottet, verletzt seine Pflichten gegenüber dem Chef in schwer­wie­gender Weise. Erfährt der Arbeitgeber davon, kann dieser zu harten Sanktionen greifen und den Beschäf­tigten abmahnen oder sogar kündigen.

Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein Arbeit­nehmer nicht nur lästert, sondern den Chef beschimpft. Unter die Beleidi­gungen, die zu einer Kündigung führen können, fallen beispielsweise grobe Kraftaus­drücke.

Mehr dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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