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Kunst oder Persön­lich­keits­rechte - droht das Ende der Straßen­fo­to­grafie?

Espen Eichhöfer befindet sich derzeit im Streit. ln einem Rechts­streit genau genommen, der erhebliche Auswir­kungen haben könnte. Denn der Fotograf streitet dabei nicht nur für sich. Gewissermaßen streitet er für seinen Berufsstand und für die Kunstfreiheit.

Was ist passiert? Eichhöfer fotogra­fierte im Mai 2013 Straßen­szenen am Berliner Zoologischen Garten. Einige Fotos wurden Teil einer Ausstellung. Das Problem daran: Auf einem Bild ist eine Frau zu sehen, die sowohl den Fotografen als auch die Galerie auf Schmer­zensgeld verklagte - denn sie sieht ihre Persönlichkeits­rechte verletzt. Das Geld wurde ihr vor dem Landgericht Berlin zwar nicht zugesprochen, doch erkannte das Gericht die verletzten Persönlichkeits­rechte der abgebildeten Frau an. Eichhöfer und sein Anwalt haben bereits angekündigt gegen die Entscheidung vorzugehen und zur Not bis vor das Bundes­ver­fas­sungs­gericht ziehen.

Denn Eichhöfer sieht eine ganze Kunstgattung - die Straßen­fo­to­grafie - gefährdet, sollten auch höhere Instanzen der Entscheidung des Landge­richts folgen. Sein Schluss daraus: Kein Fotograf dürfte künftig noch Straßen­szenen festhalten.

Was darf man nun fotogra­fieren? Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit Tipps.

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