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Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens?

Eine Krankschreibung ist grundsätzlich erst nach drei Tagen Abwesenheit fällig - das glauben zumindest die meisten Arbeit­nehmer. Dabei kann der Chef selbst entscheiden, wann er ein Attest sehen will. Die Deutsche Anwalt­auskunft klärt den Rechts­mythos auf.

Die Deutschen gehen häufiger zum Arzt als die meisten anderen Europäer - im Durchschnitt rund zehn mal pro Jahr. Schuld daran sei auch das Prinzip der Krankschreibung hierzulande, sagen Mediziner der Uni Magdeburg in einer aktuellen Studie. Einen Verbes­se­rungs­vor­schlag haben die Forscher auch: Wer sich schlecht fühlt, soll sich bis zu einer Woche lang ohne Attest selbst krankmelden können.

Bisher müssen Arbeit­nehmer wesentlich schneller zum Arzt. ln der Regel verlangen Arbeitgeber spätestens nach drei Krankheitstagen eine Arbeitsunfähigkeits­be­schei­nigung.

Mehr dazu im Podcast mit Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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