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Krankhafte Fettleibigkeit ist kein Kündigungsgrund
Der Mann leidet an Adipositas, einer krankhaften Fettleibigkeit Er arbeitet in einem Gartenbaubetrieb. Wegen seiner Fettleibigkeit wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber behauptete, der Mann könne nicht mehr alle Tätigkeiten durchführen. Der Mitarbeiter war anderer Meinung und klagte gegen die Kündigung. Darüber hinaus fühlte er sich benachteiligt, weil er aufgrund seiner Körperfülle gekündigt worden war. Er verlangte daher eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung.
Der Mann hatte teilweise Erfolg: Seine Kündigungsschutzklage war erfolgreich, der Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wurde abgewiesen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten zu dem Fall.
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