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Krankhafte Fettlei­bigkeit ist kein Kündigungsgrund

Krankhafte Fettlei­bigkeit ist kein Kündigungsgrund. Kann der Arbeit­nehmer seine Tätigkeit voll ausüben, darf der Arbeitgeber ihn nicht entlassen. Der betroffene Mitarbeiter kann sich in den Job einklagen, Anspruch auf Entschä­digung wegen der Kündigung hat er jedoch nicht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeits­ge­richts Düsseldorf.

Der Mann leidet an Adipositas, einer krankhaften Fettlei­bigkeit Er arbeitet in einem Garten­bau­betrieb. Wegen seiner Fettlei­bigkeit wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber behauptete, der Mann könne nicht mehr alle Tätigkeiten durchführen. Der Mitarbeiter war anderer Meinung und klagte gegen die Kündigung. Darüber hinaus fühlte er sich benach­teiligt, weil er aufgrund seiner Körperfülle gekündigt worden war. Er verlangte daher eine Entschä­digung wegen Benach­tei­ligung aufgrund einer Behinderung.

Der Mann hatte teilweise Erfolg: Seine Kündigungs­schutzklage war erfolgreich, der Antrag auf Zahlung einer Entschä­digung wurde abgewiesen.

Rechts­anwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft mit den Einzel­heiten zu dem Fall.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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