Podcast
Kontrollen von Radfahrern - was die Polizei darf?
Radfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Fahrer von Autos oder Motorrädern. Demnach gilt die Straßenverkehrsordnung auch für sie. In § 36 steht hier geschrieben, dass Polizeibeamte Verkehrskontrollen durchführen dürfen und dass die betreffenden Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Polizeibeamten befolgen müssen. Müssen? Es kommt darauf an was die Beamten verlangen, denn rechtelos sind kontrollierte Radfahrer natürlich nicht.
Dabei gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für Polizeikontrollen von Autofahrern. Wer mit seinem Fahrrad von der Polizei kontrolliert wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und sich vor allem gut überlegen, was sie gegenüber den Polizisten äußern.
Denn ein mögliches Delikt muss kein Radfahrer von sich aus zugeben. Wer es doch tut, wird später kaum noch eine Möglichkeit haben, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Lediglich Daten zur Person müssen angegeben werden.
Mehr Hinweise und Tips gibt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft in diesem Podcast.
Podcast vom