Ein Kind, das nach Ansicht des Vaters von der Mutter aus der Ukraine entführt wurde, muss nicht zurück nach Kiew. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Zwar müsste das Kind nach dem Haager Kindesentführungsüberkommen zurück – aber es sei zu gefährlich, das Kind in ein Kriegsgebiet zurückzubringen. Auch sei nicht absehbar, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern werde.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.
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