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Kindesentführung - keine Rückführung in die Ukraine

Ein Kind, das nach Ansicht des Vaters von der Mutter aus der Ukraine entführt wurde, muss nicht zurück nach Kiew. So entschied das Oberlan­des­gericht Stuttgart. Zwar müsste das Kind nach dem Haager Kindesentführungsüberkommen zurück – aber es sei zu gefährlich, das Kind in ein Kriegs­gebiet zurückzubringen. Auch sei nicht absehbar, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern werde.

Rechts­anwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwalt­auskunft.

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