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Kein Internet – kein Schadens­ersatz?

Ein Ausfall der privaten Internet­ver­bindung zu Hause ist mehr als ärgerlich. Die Mails checken, online einen Film ausleihen, in sozialen Netzwerken mit den Freunden plaudern – all das ist ohne funktio­nie­renden Netzan­schluss nicht mehr möglich. Oder: Die Handyver­bindung ist gekappt – bei einem Anbieter häufen sich die Störungen. Man ist nicht mehr erreichbar oder die Daten tröpfeln nur noch so durchs Netz.

Kunden müssen es nicht hinnehmen, von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein, entschied der Bundes­ge­richtshof. Einen großen Schadens­ersatz darf man trotzdem nicht erwarten, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

1.      Welche Höhe wird beim Schadens­ersatz durch Netzausfall zu erwarten sein?

2.      Wie mache ich das geltend?

3.      Wir nehmen mal die fiktive Zeit von drei Stunden?

Rechts­gebiete
Haftungsrecht (freie Berufe)

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